Bei Paragraf 44 der Unfallverhütungsvorschrift besteht die Pflicht, den Fuß umschließendes Schuhwerk zu tragen
Sieht also nicht so aus!
Um schreiben oder kommentieren zu können, benötigen Sie ein Benutzerkonto.
Sie haben schon ein Benutzerkonto? Melden Sie sich hier an.
Jetzt anmeldenHier können Sie ein neues Benutzerkonto erstellen.
Neues Benutzerkonto erstellenBei Paragraf 44 der Unfallverhütungsvorschrift besteht die Pflicht, den Fuß umschließendes Schuhwerk zu tragen
Sieht also nicht so aus!