Vorratsdatenspeicherung - Europäischer Gerichtshof erklärt EU-Richtlinie für ungültig

  • Der Europäische Gerichtshof hat die EU-Richtlinie, anhand derer in vielen EU-Staaten die Vorratsdatenspeicherung eingeführt wurde, für ungültig erklärt.


    [Blockierte Grafik: http://images.gamestar.de/imag…gsgp/bdb/2476488/600x.jpg]


    Laut dem Europäischen Gerichtshof hatte die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zwar das Ziel, schwere Kriminalität zu bekämpfen und damit die öffentliche Sicherheit zu schützen, habe dabei aber die Grenze zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit überschritten. Die Regelungen seien ein » Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt«, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung.


    Auch Metadaten ergeben laut dem Urteil »ein sehr präzises Bild des Privatlebens der Personen, deren Daten gespeichert wurden: von ihren Gewohnheiten im Alltag, wo sie sich dauerhaft oder vorübergehend aufhalten, wie sie sich jeden Tag bewegen, welchen Aktivitäten sie nachgehen, welche sozialen Beziehungen sie pflegen und in welcher sozialen Umgebung sie sich aufhalten«.


    Außerdem kritisierte der Europäische Gerichtshof auch, dass die EU-Richtlinie keinen Richtervorbehalt und keine Speicherung der Daten innerhalb der EU vorgesehen habe sowie weder die Vernichtung der Daten nach der Speicherfrist noch Schutz gegen Missbrauch gewährleiste. Das Bundesverfassungsgericht hatte schon im Jahr 2010 die Vorratsdatenspeicherung als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar bezeichnet. Seitdem gab es in der Bundesregierung Streit darüber, wie und ob eine neue Regelung für die Speicherung von Vorratsdaten eingeführt werden sollte.


    Die aktuell regierende Große Koaltion wollte mit einer neuen Vorlage bis zum Urteil des EuGH warten. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sieht nun eine neue Situation, aufgrund derer die Grundlage in der Koalitionsvereinbarung entfallen sei, da keine Verpflichtung mehr zur Umsetzung der EU-Richtlinie bestehe. Bundesinnenminister Thomas de Maizière erklärte hingegen, die Regierung halte an einer Neuregelung fest, da die Überwachung für die Bekämpfung schwerster Straftaten notwendig sei. Bis die EU-Kommission aber eine dem Urteil des EuGH entsprechende Neufassung erstellen und dem Europa-Parlament und den EU-Staaten vorlegen kann, dürfte es nun wieder längere Zeit dauern.


    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.




    Quelle : http://www.gamestar.de/hardwar…ratsdatenspeicherung.html

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.