Call of Duty: Ghosts ist seit heute Nacht endlich offiziell freigegeben. Viele PC'ler haben voller Vorfreude das Spiel in mühsamer Wartezeit heruntergeladen, installiert und wollten loszocken... doch Fehlanzeige: Aufgrund eines RAM-Locks kann man das Spiel ohne mindestens 6 GB RAM tatsächlich nicht spielen, auch wenn es eigentlich weniger benötigen würde. Steam hat nun reagiert, von einem ersten User das Spiel zurückgenommen und dafür ein Guthaben auf das Steam-Konto gutgeschrieben.
Das zumindest behauptet „Fima“ im offiziellen Steam-Forum und stellte als Beweis eine entsprechende Nachricht von Steam online: Nachricht vom Support .
Der User hatte das Spiel aufgrund des mangelnden RAMs erst gar nicht starten können und sich bei Steam darüber beschwert.
Obwohl die offizielle Mindest-Systemanforderungen ganz klar 6 GB RAM als Minimum vorgeben, haben es einige darauf ankommen lassen und das Game trotzdem geholt. Denn die wenigsten hätten geahnt, dass sogar das Starten des Spiels erst gar nicht mehr möglich sein wird. So war es in den vergangenen CoD-Teilen üblich bei einem System, das unter den Anforderungen liegt die Grafik einfach so weit wie möglich herunterzuschrauben, um es dennoch passabel spielen zu können. Doch nicht bei Ghosts, hier sind die minimalen Anforderungen aktuell in Stein gemeißelt und lassen sich nur mit dubiosen Fixes umgehen.
Zu diesem Thema ist eine heftige Diskussion entbrannt, ob das Spiel diesen RAM überhaupt benötigt. Hier ist aber noch keine allgemeingültige Aussage zu treffen, da die jeweilige RAM-Auslastung aufgrund der unterschiedlichen Systeme nicht unbedingt miteinander vergleichbar ist und die Auswertung stark davon abhängt, ob beispielsweise weitere Prozesse im Hintergrund laufen.
Doch eines ist bereits jetzt Fakt: auf Steam und die Händler wird in den nächsten Tagen eine große Welle an wütenden Ghosts-Käufern zurollen, die nach dem mühseligen Installieren und herunterladen zusätzlicher GB auf eine rote Fehlermeldung starren. Ob Steam auch weiterhin so kulant bleibt, wird sich zeigen.